Erste Staatsanwältin Regina Steinebach in den Ruhestand verabschiedet
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Verden (Aller) Nr. 15/17 vom 11.10.2017
Mit Ablauf des September 2017 ist Erste Staatsanwältin Regina Steinebach in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet worden. Frau Leitende Oberstaatsanwältin Gresel-Appelbaum überreichte im Rahmen einer kleinen Feierstunde die Urkunde der Niedersächsischen Justizministerin. „Die Staatsanwaltschaft Verden verliert mit Frau Steinebach eine überaus erfahrene Dezernentin und vorbildliche Kollegin, die sich in der Bekämpfung von Sexualstraftaten besonders verdient gemacht hat“, betonte die Behördenleiterin der Staatsanwaltschaft Verden bei der Verabschiedung.
Die gebürtige Schleswig-Holsteinerin studierte in den Jahren 1974 bis 1979 Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel. Nach bestandener erster juristischer Staatsprüfung absolvierte sie eine zweieinhalbjährige Referendarzeit in Schleswig-Holstein, die sie mit dem zweiten Staatsexamen in Hamburg erfolgreich abschloss. Nach erfolgreicher Bewerbung in Schleswig-Holstein begann sie 1982 ihre berufliche Karriere als Richterin auf Probe bei dem Landgericht Flensburg. Es folgten Tätigkeiten beim Amtsgericht Kappeln sowie dem Amts- und Landgericht Kiel.
Private Gründe führten sie 1985 nach Verden, wo sie den niedersächsischen Vorschriften entsprechend im Rahmen der richterlichen Probezeit auch als Staatsanwältin tätig werden musste. An diesem Berufsbild fand sie in der Folgezeit so viel Gefallen, dass sie von ihrem ursprünglichen Berufswunsch Abstand nahm. Im April 1986 wurde sie als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Verden ernannt. Ausschlaggebend waren für sie das gute Betriebsklima in der Staatsanwaltschaft Verden, die Zusammenarbeit mit den Kollegen und ihr Interesse an der Ermittlungsarbeit.
Nach Unterbrechungen durch Kinderbetreuungszeiten war sie ab 1993 zunächst in Teilzeit und ab dem Jahre 2000 in Vollzeit wieder bei der Staatsanwaltschaft tätig. Zu ihren Aufgaben gehörten Ermittlungsverfahren wegen Straftaten von Jugendlichen aus dem Amtsgerichtsbezirk Diepholz, von Erwachsenen aus dem Amtsgerichtsbezirk Verden und Nienburg und seit Ende 1994 wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, einschließlich des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Gerade in der Verfolgung von Sexualstraftätern fand sie eine besondere Aufgabe für sich. Sie sah die Möglichkeit, in verstärkten Maße etwas bewirken zu können. Die Schwere der Straftaten und die große Bedeutung der Strafverfolgung für die Opfer hatten ihr Interesse an diesem Sonderdezernat geweckt. Die damit verbundenen Herausforderungen durch die in besonderem Maße belastenden Ermittlungsverfahren und schwierigen Beweislagen nahm Regina Steinebach an. Mit der Beförderung zur Ersten Staatsanwältin im Jahre 2015 wurde ihr Engagement und ihre erfolgreiche Arbeit belohnt und gewürdigt.
Heute blickt Frau Erste Staatsanwältin Steinebach auf ein erfülltes Berufsleben zurück. Sie wünscht sich für die Zukunft, viele Jahre lang spontan und glücklich mit ihrem Ehemann das Leben abseits jeglicher Kriminalität genießen zu können.
Das nachfolgende Bild zeigt Frau Leitende Oberstaatsanwältin Gresel-Appelbaum und Frau Erste Staatsanwältin Steinebach (v.r.n.l.).