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Informationen für Behinderte


Bitte benutzen Sie den Nebeneingang an der rechten Gebäudeseite. Dieser ist barrierefrei mit einer Türklingel ausgestattet. Ebenso barrierefrei befindet sich dort der (Nacht)Briefkasten.

Sofern eine Parksondergenehmigung vorliegt, steht zwischen Staatsanwaltschaft und Parkpalette ein gesondert ausgewiesener Parkplatz zur Verfügung.

Allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit, wie z. B. zur Zugänglichkeit von Dokumenten für blinde oder sehbehinderte Personen oder zur Verständigung in der mündlichen Verhandlung für hör- oder sprachbehinderte Personen befinden sich auf den Seiten des

Landesjustizportals.

Bild zum Thema Hinweise für Gehbehinderte Bildrechte: grafolux & eye-server
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