Staatsanwaltschaft Verden ermittelt nach Tod eines 4-jährigen in Rotenburg/Wümme
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Verden vom 06.11.2020
Gestern Abend (05.11.2020) informierte das Diakonieklinikum in Rotenburg die örtliche Polizei, weil eine 40-jährige Frau mit ihrem behandlungsbedürftigen 4- jährigen Jungen das Krankenhaus verlassen hatte. Im Zuge der eingeleiteten Suchmaßnahmen konnte die Frau gegen 22.00 Uhr im Stadtgebiet angetroffen werden. Der Junge konnte wenig später in der Nähe nur noch leblos aus der Wümme geborgen werden.
Die Obduktion des Jungen wurde angeordnet. Ein Ergebnis dazu liegt noch nicht vor.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Zusammenhang gegen die 40-jährige wegen des Verdachts des Totschlags.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Verden ordnete am Abend der zuständige Ermittlungsrichter die einstweilige Unterbringung der 40-jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Die Einzelheiten und Hintergründe sind derzeit noch ungeklärt. Die Ermittlungen dauern an
In § 126a Abs. 1 Strafprozessordnung heißt es dazu: Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 des Strafgesetzbuches) begangen hat und dass seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt angeordnet werden wird, so kann das Gericht durch Unterbringungsbefehl die einstweilige Unterbringung in einer dieser Anstalten anordnen, wenn die öffentliche Sicherheit es erfordert.