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Strafvollstreckungsverfahren gegen Ursula Haverbeck-Wetzel, Haftfähigkeit bestätigt, Vollstreckungshaftbefehl erlassen

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Verden (Aller) Nr. 6/2018 vom 07.05.2018



In dem Strafvollstreckungsverfahren gegen die mit Urteil des Landgerichts Verden vom 28.08.2017 wegen Volksverhetzung in acht Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilte Ursula Haverbeck-Wetzel liegt seit dem 20.04.2018 ein amtsärztliches Gutachten vor, das die Haftfähigkeit der Verurteilten bestätigt.

Soweit die Verurteilte diesbezüglich im Internet anderslautende Angaben veröffentlicht, sind diese unzutreffend.

Aus diesem Grund wurde die Verurteilte am 23.04.2018 durch die Staatsanwaltschaft Verden zum Strafantritt geladen.

Nachdem sich die Verurteilte innerhalb der ihr gesetzten Frist nicht bei der zuständigen Justizvollzugsanstalt zum Strafantritt gestellt hat, hat die Staatsanwaltschaft Verden am 04.05.2018 einen Vollstreckungshaftbefehl erlassen und die Polizei mit dessen Umsetzung beauftragt.

Bislang konnte die Verurteilte noch nicht verhaftet werden.
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