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Hinweise zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus

Hinweise zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus | Staatsanwaltschaft Verden

Aktuell bestehen keine grundsätzlichen Einschränkungen des Dienstbetriebs und des Publikumsverkehrs aus Gründen des Infektionsschutzes.

Um einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus so gut wie möglich entgegenzuwirken, sind folgende Hinweise zu beachten:

1. Allgemeines

Allgemein werden Rechtsuchende sowie Besucherinnen und Besucher gebeten, verantwortungsbewusst zu prüfen, ob ihr Anliegen zur Vermeidung von Infektionsrisiken auch schriftlich oder telefonisch erledigt werden kann. Auskünfte hierzu sowie weitere Informationen und Termine werden telefonisch Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 04231 180 erteilt.

2. Zutritt zum Justizzentrum

Personen, die Symptome einer Covid-19-Infektion aufweisen, ist der Zutritt zum Gerichtsgebäude untersagt.

Wer unter diese Zutrittsuntersagung fällt und zu einem Termin, ggf. auch als Vertreter, geladen ist, informiert bitte unverzüglich die Verantwortlichen des betreffenden Verfahrens.

3. Maskenpflicht

Aktuell besteht keine grundsätzliche Verpflichtung, im Gerichtsgebäude medizinische Masken oder einen sonstigen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

4. Hygieneregeln und Anordnungen durch Wachtmeister

Die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind einzuhalten.

Den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizwachtmeisterdienstes ist Folge zu leisten.

5. Hygieneschutzkonzept

Das Justizzentrum Verden hat die Vorgaben und Empfehlungen zum Infektionsschutz in einem Hygieneschutzkonzept konkretisiert. Dieses bestimmt unter anderem folgende weitere Vorsichtsmaßregeln:

  • Entsprechend der allgemeinen AHA-Formel ist ein Abstand von möglichst min. 1,5 m zu anderen Personen zu halten. Hände sind gründlich zu waschen und ggf. zu desinfizieren. Husten und Niesen bitte nur in die Armbeuge.
  • Verfahrensbeteiligte, die aus dem Ausland eingereist oder zurückgereist sind und einer Absonderungspflicht nach der maßgeblichen Quarantäne-Verordnung unterfallen, dürfen das Gericht nicht betreten. Setzen Sie bitte umgehend die zuständige Geschäftsstelle in Kenntnis, die Sie über weitere Einzelheiten informiert.
  • Besucherinnen und Besucher werden ggf. beim Betreten des Gerichtsgebäudes unter Einhaltung der Hygieneschutzmaßnahmen kontrolliert.
  • Auch in Sitzungssälen ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten, soweit dies möglich ist. In den Sitzungssälen entscheidet die bzw. der Vorsitzende über die Verwendung einer Maske.
  • Räume sind – ggf. auch in Ergänzung zu Luftreinigungsgeräten – regelmäßig gründlich zu lüften.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahmen und danken für die Unterstützung und Zusammenarbeit in diesen schwierigen Zeiten!


Weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in der Justiz erhalten Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Justizministeriums.

Das Niedersächsische Landesjustizportal stellt ein Merkblatt zur Verfügung. Der Link öffnet den Download einer barrierefreien PDF-Datei.

Merkblatt Infektionsschutz Coronavirus



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